{"id":32,"date":"2010-05-27T09:44:46","date_gmt":"2010-05-27T09:44:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lamptech.de\/de\/?page_id=32"},"modified":"2015-06-17T08:26:51","modified_gmt":"2015-06-17T08:26:51","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lamptech.de\/de-strahler\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h2>Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<\/h2>\n<p><\/p>\n<p class=\"bold\"> 1. Angebot und Vertragsabschlu\u00df<\/p>\n<p>         1. F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen dem K\u00e4ufer bzw. Auftraggeber und uns gelten ausschlie\u00dflich die vorliegenden Verkaufsbedingungen; abweichenden Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen dadurch nicht ber\u00fchrt.<br \/>\n         2. Angebote sind stets freibleibend, soweit sie nicht befristet sind. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben usw. des Angebots sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als unverbindlich bezeichnet sind.<br \/>\n         3. Erst mit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung des Auftrags kommt der Vertragsabschlu\u00df zustande; ihr Inhalt ist f\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis ma\u00dfgebend. Der Lieferer beh\u00e4lt sich jedoch das Recht vor, die Annahme oder Ausf\u00fchrung eines Auftrags abzulehnen, wenn Selbstkosten-, Ausf\u00fchrungs- oder andere Irrt\u00fcmer wie Schreib und Rechenfehler im Angebot bzw. in seiner Auftragsbest\u00e4tigung enthalten sind.<br \/>\n         4. Liegt zwischen Auftragsbest\u00e4tigung und Auslieferung ein Zeitraum von mehr als 8 Wochen, so sind wir berechtigt , Maschinen mit Konstruktions- und Ausstattungs\u00e4nderungen auszuliefern.<br \/>\n         5. Nebenabreden und die Zusicherung bestimmter Eigenschaften der Kaufsache bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung des Lieferers<br \/>\n         6. Die zum Angebot geh\u00f6rigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Ma\u00df-, Gewichts- sowie Leistungsangaben, Angaben \u00fcber Fabrikat, Type, Baujahr und dgl., enthalten nur branchen\u00fcbliche Ann\u00e4herungswerte, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet werden. An solchen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrags unverz\u00fcglich zur\u00fcck zu senden<\/p>\n<p class=\"bold\">2. Preise<\/p>\n<p>         1. Die Preise verstehen sich, wenn nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, ab Herstellerwerk bzw. Auslieferungslager ausschlie\u00dflich Verpackung und Versicherung.<br \/>\n         2. Preise f\u00fcr Produkte, die sp\u00e4ter als 8 Wochen nach Auftragsbest\u00e4tigung ausgeliefert werden, gelten stets als freibleibend. Berechnet wird in solchen F\u00e4llen der am Tage der Auslieferung g\u00fcltige Lieferpreis.<\/p>\n<p class=\"bold\">3. Lieferzeit &#8211; Lieferumfang<\/p>\n<p>         1. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie laufen vom Tage der Auftragsbest\u00e4tigung.<br \/>\n         2. Lieferverz\u00f6gerungen, die auf h\u00f6here Gewalt, staatliche Anordnungen, Streiks , Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Verz\u00f6gerung in der Auslieferung wichtiger Bau- und Rohstoffe oder auf andere vom Hersteller nicht zu vertretende Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, begr\u00fcnden keine Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Hersteller und berechtigen den K\u00e4ufer nicht zum R\u00fccktritt vom Vertrag. In solchen F\u00e4llen verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend.<br \/>\n         3. F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers ma\u00dfgebend. Nebenabreden und \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung des Lieferers<br \/>\n         4. Schutzvorichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies vereinbart ist<br \/>\n         5. F\u00fcr jede Art von Montagen, sowie die Gestellung von Monteuren gelten besondere Montagebedingungen, die falls sie dem Besteller nicht vorliegen anzufordern sind<\/p>\n<p class=\"bold\">4. Versand<\/p>\n<p>         1. Der Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers. Wird der Versand auf Wunsch des K\u00e4ufers wegen \u00dcberschreitung der vereinbarten Zahlungstermine oder unzureichender oder versp\u00e4teter Verschiffungsanweisung verz\u00f6gert, so werden ihm f\u00fcr jeden Monat, beginnend einen Monat nach der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch Lagerung entstandenen Kosten &#8211; bei Lagerung im Lieferwerk mindestens jedoch 1\/2 v. H. des Rechnungsbetrags &#8211; berechnet. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den K\u00e4ufer mit angemessen verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern .<br \/>\n         2. Der Transport, die Lagerung, Versicherung und Spedition gehen zu Lasten des K\u00e4ufers<br \/>\n         3. Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie M\u00e4ngel aufweisen, vom K\u00e4ufer, unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 7, entgegenzunehmen<br \/>\n         4. Teilieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p class=\"bold\">5. Gefahr\u00fcbergang<\/p>\n<p>         1. Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der Absendung der Lieferteile auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<br \/>\n         2. Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber; wir sind jedoch verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des K\u00e4ufers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.<\/p>\n<p class=\"bold\">6. Beanstandungen und M\u00e4ngelr\u00fcgen<\/p>\n<p>         1. Beanstandungen wegen unvollst\u00e4ndiger und unrichtiger Lieferung oder R\u00fcgen wegen erkennbarer M\u00e4ngel sind schnellstens, sp\u00e4testens 3 Tage nach Ankunft der G\u00fcter an dem vereinbarten Bestimmungsort, schriftlich mitzuteilen und ausreichend zu belegen.<br \/>\n         2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder M\u00e4ngelr\u00fcgen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung verpflichten wir uns zur Gew\u00e4hrleistung nach Ma\u00dfgabe des Abschnittes 7.<\/p>\n<p class=\"bold\">7. Garantieleistung f\u00fcr kpl. Ger\u00e4te und Machinen<\/p>\n<p>         1. Ist eine Garantie vereinbart, so \u00fcbernehmen wir sie lediglich hinsichtlich der vom Lieferwerk best\u00e4tigten Garantieleistung. Die Garantie beginnt mit dem Tage der Lieferung und endet nach sechs Monaten, h\u00f6chstens jedoch auf 1000 Betriebsstunden. Die Garantie erstreckt sich nur auf den ersten K\u00e4ufer und erlischt bei Weiterver\u00e4u\u00dferung. Sch\u00e4den, die durch nat\u00fcrliche Abnutzung und unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung auftreten, sind von der Garantie ausgeschlossen. F\u00fcr Teile, die von unserem Lieferwerk nicht selbst gefertigt werden, treten die Garantiebestimmungen dieser Zulieferer in Kraft.<br \/>\n         2. Die Garantie tritt nicht ein, wenn ohne unser vorheriges Einverst\u00e4ndnis vom K\u00e4ufer oder von dritter Seite Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen worden sind.<br \/>\n         3. Unsere Garantieleistung erstreckt sich auch nicht auf Sch\u00e4den, die auf \u00dcberlastung, anderen Mi\u00dfbrauch, Vernachl\u00e4ssigung in Pflege und Wartung, klimatische Einwirkung, Unfall oder &#8222;H\u00f6here Gewalt&#8220; zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br \/>\n         4. Voraussetzung f\u00fcr Austausch oder Ausbesserung ist, da\u00df auftretende M\u00e4ngel uns innerhalb von 14 Tagen mit ausreichendem Beweis (Fotografien, Skizzen, Schadensbeschreibung usw.) mitgeteilt werden, da\u00df Altteile (f\u00fcr uns) frachtfrei an uns oder an den von uns bestimmten Ort geschickt werden und wir den Garantieanspruch als berechtigt anerkennen lassen.<br \/>\n         5. Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstanden Kosten tragen wir, sofern der Garantieanspruch als berechtigt festgestellt und anerkannt ist, die Kosten des Ersatzst\u00fcckes einschl. Kosten des normalen Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues.<br \/>\n         6. F\u00fcr Ersatzteile betr\u00e4gt die Garantiezeit 6 Monate. F\u00fcr Reparaturen und Austauschteile gew\u00e4hren wir eine Garantiezeit von 6 Wochen, gerechnet ab Lieferdatum. Wird ein Garantieanspruch \u00fcber diese Teile vom Werk anerkannt, \u00fcbernehmen wir die Kosten f\u00fcr die Ersatzlieferung oder Ausbesserung einschl. Versandkosten. Zur Wahrung des Garantieanspruches gelten die in 2. ausgef\u00fchrten Bedingungen analog.<br \/>\n         7. Weitere Anspr\u00fcche, insbesondere auf Einsatz von Folgesch\u00e4den oder Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden von uns nicht anerkannt.<br \/>\n         8. Rechnungen f\u00fcr Teile, die in 5. beschrieben sind, sind innerhalb der in den Rechnungen angegebenen Frist f\u00e4llig. Schwebende Garantief\u00e4lle berechtigen nicht zum Zahlungsausstand oder zu K\u00fcrzungen der Zahlung<br \/>\n         9. M\u00fcndliche Absprachen gelten nur , sofern sie zu den Ausf\u00fchrungen 1.-8. nicht im Widerspruch stehen .<\/p>\n<p class=\"bold\">8. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>         1. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gegenw\u00e4rtigen und in Zukunft noch entstehenden Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an den Liefergegenst\u00e4nden vor.<br \/>\n         2. Solange nur Eigentumsvorbehalt an den Liefergegenst\u00e4nden besteht, sind Weiterver\u00e4u\u00dferungen nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zul\u00e4ssig, bei Zahlungsverzug nur mit unserer Zustimmung. Ver\u00e4u\u00dfert der K\u00e4ufer die an ihn oder in seinem Auftrage von uns unmittelbar an den Dritten gelieferten Gegenst\u00e4nde oder in seinem Auftrage von uns unmittelbar an den Dritten gelieferten Gegenst\u00e4nde oder baut er sie ein, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur v\u00f6lligen Tilgung unserer Forderungen die ihm aus der Ver\u00e4u\u00dferung oder den Einbau entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer und Besteller an uns ab.<br \/>\n         3. \u00dcbersteigt der Wert f\u00fcr uns gem\u00e4\u00df Nr. 1 und Nr. 2 bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.<br \/>\n         4. Der K\u00e4ufer darf den Liefergegenstand weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Er hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort durch Einschreibebrief mitzuteilen. Der K\u00e4ufer haftet f\u00fcr die Kosten einer Interventionsklage.<br \/>\n         5. Der K\u00e4ufer hat den Liefergegenstand f\u00fcr die Zeit vom Vertragsabschlu\u00df bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Anspr\u00fcche aus der bestehenden Gesch\u00e4ftsverbindung gegen Feuer, Diebstahl, Wasser und Bruchsch\u00e4den (Kasko) zu versichern und uns den Versicherungsschein auszuh\u00e4ndigen. Die Anspr\u00fcche aus dem Versicherungsverh\u00e4ltnis werden mit dem Vertragsabschlu\u00df f\u00fcr die erw\u00e4hnte Dauer an uns abgetreten. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, die Versicherung von sich aus auf Kosten des Bestellers zu verlassen, die Pr\u00e4mienbetr\u00e4ge zu verauslagen und bei Einziehung der Abzahlungsraten in Rechnung zu stellen. Spesen, Versicherungsbeitr\u00e4ge usw. gelten als Teil des Kaufpreises. Die Versicherungsleistungen sind im vollem Umfange f\u00fcr die Wiederinstandsetzung der gekauften Maschine zu verwenden. Im Totalschadensfall sind die Versicherungsleistungen zur Tilgung der Forderungen des Lieferers zu verwenden, der Mehrbetrag steht dem Besteller zu. Der Besteller hat die Pflicht, w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zu halten und dem Lieferer oder dessen Beauftragten jederzeit das Betreten des Aufstellungs- bzw. Einsetzungsortes desselben zu gestatten.<\/p>\n<p class=\"bold\">9. Zahlung<\/p>\n<p>         1. Wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, hat die Zahlung netto Kasse sogleich nach Lieferung und Rechnungserhalt zu erfolgen. F\u00fcr Zahlungen, die auf dem Inkasso- Wege \u00fcber eine von uns zu bestimmende Bank abgewickelt werden, gelten bez\u00fcglich der Zahlungstermine die in dem Inkasso- Auftrag niedergelegten speziellen Zahlungsfristen. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist werden, ohne da\u00df es einer ausdr\u00fccklichen Mahnung bedarf, Verzugszinsen in H\u00f6he der Bankzinsen f\u00fcr von uns in Anspruch genommene Bankkredite berechnet.<br \/>\n         2. Wird vor oder nach Abgang der Lieferung Nachteiliges \u00fcber die Zahlungsf\u00e4higkeit des Empf\u00e4ngers bekannt, so sind wir berechtigt, hinreichende Sicherheiten zu verlangen oder, falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, vom Vertrage zur\u00fcckzutreten.<br \/>\n         3. Gegen unsere Anspr\u00fcche kann der K\u00e4ufer nur dann aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des K\u00e4ufers unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt.<br \/>\n         4. Kommt im Falle eines Abzahlungsgesch\u00e4ftes ein Besteller mit zwei aufeinander folgenden Ratenzahlungen bzw. Wechseln oder Schecks ganz oder zum Teil in Verzug und betr\u00e4gt die Summe, mit deren Zahlung er in Verzug ist, mindestens den zehnten Teil des Kaufpreises des Kaufgegenstandes, so wird der gesamte Restkaufpreis f\u00e4llig. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, bei Ausbleiben auch schon einer Abzahlungsrate oder Nichteinl\u00f6sen eines Wechsels oder Schecks vom Vertrage zur\u00fcckzutreten. F\u00fcr den Fall des R\u00fccktritts vom Vertrag infolge Nichterf\u00fcllung gilt ausdr\u00fccklich als vereinbart, da\u00df die Wechsel und Schecks zur Durchf\u00fchrung des Schadensersatzanspruches oder sonstiger Ausgleichsanspr\u00fcche verwertet werden k\u00f6nnen. Des weiteren kann die Gebrauchsverg\u00fctung und evtl. Ersatz f\u00fcr Besch\u00e4digungen, die der Besteller dem Lieferer zu zahlen hat, verbindlich auch durch eine vom Lieferer zu veranlassende Sch\u00e4tzung durch eine von ihm zu bestimmende Sch\u00e4tzungsstelle festgestellt werden. Die Gebrauchsverg\u00fctung und der Einsatz f\u00fcr Besch\u00e4digungen errechnet sich in diesem Falle aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Sch\u00e4tzpreis.<br \/>\n         5. Annahme von Wechseln behalten wir uns vor; sie setzt Rediskontf\u00e4higkeit bei der Landeszentralbank voraus. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einl\u00f6sung als Zahlung. Spesen gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Bei Wechselprotest oder Ablehnung der Rediskontierung sind wir berechtigt, alle uns vom K\u00e4ufer \u00fcbergebenen Wechsel zur\u00fcckzugeben und sofortige Barzahlung zu verlangen.<br \/>\n         6. Wir behalten uns vor, alle eingehenden Zahlungen des K\u00e4ufers nach unserer Wahl auf f\u00e4llige Forderungen aus den zwischen uns und nach dem K\u00e4ufer bestehenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen anzurechnen, und zwar unabh\u00e4ngig von dem vom K\u00e4ufer angegebenen Zahlungszweck.<br \/>\n         7. Kommt der Besteller seinen Verbindlichkeiten nicht nach und macht der Lieferer den Eigentumsvorbehalt geltend, so kann in keinem Fall eingewandt werden, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Gewerbes dienen m\u00fcsse.<br \/>\n         8. Bei R\u00fccktritt vom Vertrag werden 15% des Rechnungsbetrages als Abstandssumme f\u00e4llig, ohne da\u00df der Lieferer einen Nachweis \u00fcber den tats\u00e4chlichen entstandenen Schaden f\u00fchren muss.<\/p>\n<p class=\"bold\">10. Abtretung<\/p>\n<p>         1. Wir behalten uns vor, alle oder einzelne Anspr\u00fcche aus dem Vertrag ohne Zustimmung des K\u00e4ufers an Dritte abzutreten<\/p>\n<p class=\"bold\">11. Gerichtsstand<\/p>\n<p>         1. Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis sich ergebenen Streitigkeiten ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder der Hauptsitz des K\u00e4ufers.<br \/>\n<a href=\"#page_margins\"><img style=\"margin-left: 320px;margin-top: 20px;border: 0;text-decoration: none\" src=\"https:\/\/www.lamptech.de\/https:\/\/www.lamptech.de\/wp-content\/uploads\/2012\/03\/arrow_up_36.jpg\" alt=\"nach oben\" width=\"24\" \/><\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1. Angebot und Vertragsabschlu\u00df 1. F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen dem K\u00e4ufer bzw. Auftraggeber und uns gelten ausschlie\u00dflich die vorliegenden Verkaufsbedingungen; abweichenden Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen dadurch nicht ber\u00fchrt. 2. 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